Die üblichen Kostenregelungen

Die erbrachten ärztlichen Leistungen werden bei gesetzlichen und privaten Versicherungen wie gewohnt mit den Kostenträgern direkt abgerechnet. Falls der Gesetzgeber die Patienten zu Zuzahlungen verpflichtet, wie zum Beispiel die Praxisgebühr, werden diese Gebühren erhoben.

Die Behandlung wird im Rahmen der Integrierten Versorgung mit den gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt. Privatpatienten werden über die ärztliche Verrechnungsstelle Büdingen abgerechnet. Alle angebotenen diagnostischen und operativen sowie schmerztherapeutischen Maßnahmen sind Kassenleistungen und werden von den vertraglich verbundenen gesetzlichen Krankenkassen komplett übernommen.